Das BAG hat am letzten Donnerstag eine weitere Entscheidung zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei arbeitsrechtlichen Schwellenwerten getroffen. Es ging um die Kleinbetriebsklausel nach § 23 KSchG. Ich habe im wirtschaftsrechtlichen Blog darüber berichtet
http://www.wir-htw.blogspot.de/2013/01/leiharbeit-und-schwellenwert-die-zweite.html
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